Der Jahresabschluss fasst die wirtschaftliche Entwicklung Ihres Unternehmens zusammen und bildet eine wichtige Grundlage für steuerliche Fragen und weitere Planungen. Ich erstelle Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht sowie Einnahmenüberschussrechnungen für Unternehmen und Freiberufler.
Ob ein Jahresabschluss oder eine Einnahmenüberschussrechnung zu erstellen ist, hängt von Ihrer Rechtsform und Ihrer individuellen Situation ab. In der Beratung klären wir die Anforderungen und stimmen den Umfang der Bearbeitung ab.
Zunächst besprechen wir Ihre bisherige Buchführung und die erforderlichen Unterlagen. Dazu können Buchhaltungsdaten, Angaben zu Anlagegütern, offenen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie weitere Nachweise gehören. Welche Informationen konkret benötigt werden, richtet sich nach Ihrem Unternehmen.
Die Ergebnisse lassen sich anschließend auch für die betriebswirtschaftliche Planung nutzen. Ziel ist, dass Sie Ihre Zahlen verstehen und Entscheidungen auf einer nachvollziehbaren Grundlage treffen können.
Ja. Finanz- und Lohnbuchhaltung gehören zum Leistungsangebot. Ob die laufende Betreuung und der Abschluss gemeinsam übernommen werden, stimmen wir mit Ihnen ab.
Nennen Sie Ihre Rechtsform, Ihre Tätigkeit und den bisherigen Stand der Buchhaltung. Vorhandene Abschlüsse oder Gewinnermittlungen können helfen, den Bedarf einzuordnen.
Ja. Den Austausch Ihrer Daten und Unterlagen richten wir passend zu Ihren Abläufen ein. Mehr erfahren Sie unter digitale Steuerberatung.
Wir klären Ihr Anliegen und den passenden Umfang der Betreuung in einer kostenlosen telefonischen Erstberatung.
